Treppenkonstruktionen, welche außen in die Gebäudeoptik eingreifen, müssen grundsätzlich gemäß Bauordnung baurechtlich genehmigt werden. Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.
Bei Innentreppen kommt es auf den Einzelfall an: Im Zuge von Neubaumaßnahmen ist die geplante Treppe ohnehin in Ihrem Bauantrag enthalten; eine nachträglich einzubauende Treppe im Zuge von Ausbaumaßnahmen ist grundsätzlich baurechtlich zu prüfen. Verbindliche Auskunft erhalten Sie auch in diesem Fall bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.