- Objektvoraussetzung
- Angebotszeitraum
- Auftragserteilung
- Technische Ausarbeitung
- Produktionsphase
- Vormontage
- Endmontage
- Bausatzlieferung
Für den Fall, dass Sie einen statischen Nachweis für unsere Konstruktionen benötigen, erstellen wir Ihnen eine prüffähige Statik. Dieser Standsicherheitsnachweis kann – sofern baurechtlich vorgeschrieben – zur Prüfung bei einem zugelassenen Prüfingenieur vorgelegt werden. Als zusätzlichen Service liefern wir Ihnen auf Wunsch auch eine geprüfte Statik.
Balkonkonstruktionen greifen in die Fassaden- und Gebäudeoptik ein und müssen grundsätzlich gemäß Bauordnung baurechtlich genehmigt werden. Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.
Grundsätzlich ja. Im Rahmen unseres Netzwerks stehen Ihnen Fachleute zur Verfügung, die Sie vom Planungsbeginn bis zur Realisierung Ihres Bauvorhabens kompetent begleiten.
Treppenkonstruktionen, welche außen in die Gebäudeoptik eingreifen, müssen grundsätzlich gemäß Bauordnung baurechtlich genehmigt werden. Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.
Bei Innentreppen kommt es auf den Einzelfall an: Im Zuge von Neubaumaßnahmen ist die geplante Treppe ohnehin in Ihrem Bauantrag enthalten; eine nachträglich einzubauende Treppe im Zuge von Ausbaumaßnahmen ist grundsätzlich baurechtlich zu prüfen. Verbindliche Auskunft erhalten Sie auch in diesem Fall bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.
Die Lieferung erfolgt nach vorheriger Absprache frei Haus bzw. ab Werk forbis. Sie beinhaltet die von Ihnen freigegebene Konstruktion und alle systembedingten Befestigungsmittel. Auf Wunsch liefern wir Ihnen auch gerne zugelassene Befestigungsmittel für die Verankerung am Gebäude.
Das Abladen der Ware hat durch Sie und auf Ihre Gefahr zu erfolgen. Der Liefertermin wird Ihnen rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vor der Lieferung, mitgeteilt. Kann das Lieferfahrzeug nicht unmittelbar nach der Anlieferung entladen werden, gehen die daraus gegebenenfalls resultierenden Mehrkosten zu Ihren Lasten.
Aufgrund des hohen Vorfertigungsgrades sind die meisten Bauteile bereits innerbetrieblich vormontiert. Somit werden komplette Baugruppen zur Baustelle geliefert, die nahezu ausschließlich mit Hebezeug (Mobilkran, Hebebühne etc.) sicher und zeitsparend aufgebaut werden.
Zu den sogenannten bauseitigen Leistungen – Arbeiten, welche Sie als Bauherr übernehmen müssen – zählt in der Regel das Erstellen von Fundamenten für den Fall, dass die von Ihnen beauftragte Konstruktion eine vertikale Abstützung benötigt. Die genaue Ausführung erfolgt auf Basis eines von forbis gezeichneten Fundamentplans. Eine weitere bauseitige Leistung kann z.B. bei einem Auftrag über Stahlbalkone die vorherige Demontage von Altbalkonen sein. Auf Wunsch können Sie aber auch forbis mit der Erstellung von Fundamenten oder mit Demontagearbeiten beauftragen.
Neben den vorbeschriebenen Leistungen setzt eine reibungslose Endmontage folgende Erfordernisse voraus:
– Freier Baustellenzugang
– Stromanschluss
– Demontage eines ggf. vorher vorhandenen Baugerüstes
– Ausreichende Stellfläche für Kran, sonstiges Hebezeug, Montageutensilien u.ä.
In jedem Fall werden Sie alle relevanten Einzelheiten rechtzeitig vor Montagebeginn gemeinsam mit unseren Projektleitern besprechen.
Zu den sogenannten bauseitigen Leistungen – Arbeiten, welche Sie als Bauherr übernehmen müssen – zählt in der Regel das Stellen eines Baugerüstes für den Fall, dass die von Ihnen beauftragte Konstruktion eine Gebäudeanbindung mittels spezieller Konsolen benötigt. Auf Wunsch können Sie auch forbis mit der Organisation der Gerüststellung beauftragen.
Neben einer etwaigen Gerüststellung setzt eine reibungslose Vormontage folgende Erfordernisse voraus:
– Freier Baustellenzugang
– Stromanschluss
In jedem Fall werden Sie alle relevanten Einzelheiten rechtzeitig vor Montagebeginn gemeinsam mit unseren Projektleitern besprechen.
Für den Fall, dass die von Ihnen beauftragte Konstruktion eine Gebäudeanbindung mittels spezieller Konsolen benötigt, ist es sinnvoll, diese einen bestimmten Zeitraum vor der eigentlichen Endmontage zu befestigen.
Solche Konsolen werden in der Regel mit Klebeverankerungen fixiert, die eine Aushärtungszeit benötigen, welche mehrere Stunden dauern kann.
Bei aufwendigen und mehrgeschossigen Konstruktionen ist für die Montage notwendiger Konsolen zudem in der Regel die Aufstellung eines Baugerüstes notwendig, welches zum Zeitpunkt der eigentlichen Endmontage wieder entfernt sein muss.
In jedem Fall werden Sie alle relevanten Einzelheiten rechtzeitig vor Montagebeginn gemeinsam mit unseren Projektleitern besprechen.
Sobald die technische Ausarbeitung abgeschlossen wurde. Zudem muss Ihre schriftliche Freigabe der Produktionszeichnungen vorliegen, welche forbis nach Ihren Vorgaben erstellt hat.
Sobald alle Ausführungsdetails besprochen und festgelegt wurden. Hierzu zählen insbesondere die Festlegung der Abmessung und Auswahl der gewünschten Materialien. Alle relevanten Einzelheiten werden Sie gemeinsam mit unseren Projektleitern besprechen.
Sobald forbis die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hat, ist die Zahlung standardmäßig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung ohne Abzug zu leisten.
Auf Basis unserer Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) – diese finden Sie in der Internet-Navigation unter Downloads/Allgemein – hat forbis das Recht, in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Staffelung bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wird.
Ihren geschätzten Auftrag nehmen wir in der Regel auf Basis unserer Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) an. Die AGB finden Sie in der Internet-Navigation unter Downloads/Allgemein.
Demnach erfolgt ein Vertragsabschluss dadurch, dass forbis Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung annimmt.
Je mehr Objektinformationen Sie uns zur Verfügung stellen, um so detaillierter können wir Ihr Angebot ausarbeiten. Zu den wichtigsten Bauunterlagen zählen z.B. Architektenpläne (u.a. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan) oder Leistungsbeschreibungen. Auch Vorentwürfe oder eigene Skizzen und Darstellungen sind uns zur Erstellung Ihres Angebotes hilfreich.
Für den Fall, dass Sie einen statischen Nachweis für unsere Konstruktionen benötigen, erstellen wir Ihnen eine prüffähige Statik. Dieser Standsicherheitsnachweis kann – sofern baurechtlich vorgeschrieben – zur Prüfung bei einem zugelassenen Prüfingenieur vorgelegt werden. Als zusätzlichen Service liefern wir Ihnen auf Wunsch auch eine geprüfte Statik.
Balkonkonstruktionen greifen in die Fassaden- und Gebäudeoptik ein und müssen grundsätzlich gemäß Bauordnung baurechtlich genehmigt werden. Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.
Grundsätzlich ja. Im Rahmen unseres Netzwerks stehen Ihnen Fachleute zur Verfügung, die Sie vom Planungsbeginn bis zur Realisierung Ihres Bauvorhabens kompetent begleiten.
Treppenkonstruktionen, welche außen in die Gebäudeoptik eingreifen, müssen grundsätzlich gemäß Bauordnung baurechtlich genehmigt werden. Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.
Bei Innentreppen kommt es auf den Einzelfall an: Im Zuge von Neubaumaßnahmen ist die geplante Treppe ohnehin in Ihrem Bauantrag enthalten; eine nachträglich einzubauende Treppe im Zuge von Ausbaumaßnahmen ist grundsätzlich baurechtlich zu prüfen. Verbindliche Auskunft erhalten Sie auch in diesem Fall bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.