FAQs

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Wann kann mit der technischen Ausarbeitung begonnen werden?

Sobald alle Ausführungsdetails besprochen und festgelegt wurden. Hierzu zählen insbesondere die Festlegung der Abmessung und Auswahl der gewünschten Materialien. Alle relevanten Einzelheiten werden Sie gemeinsam mit unseren Projektleitern besprechen.

Wann kann mit der technischen Ausarbeitung begonnen werden?2017-11-02T15:25:14+01:00

Welche Zahlungsbedingungen liegen meinem Auftrag zugrunde?

Sobald forbis die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht hat, ist die Zahlung standardmäßig innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung ohne Abzug zu leisten.

Auf Basis unserer Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) – diese finden Sie in der Internet-Navigation unter Downloads/Allgemein – hat forbis das Recht, in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Staffelung bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wird.

Welche Zahlungsbedingungen liegen meinem Auftrag zugrunde?2017-11-02T15:24:53+01:00

Auf welcher Basis erteile ich forbis einen Auftrag?

Ihren geschätzten Auftrag nehmen wir in der Regel auf Basis unserer Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen (AGB) an. Die AGB finden Sie in der Internet-Navigation unter Downloads/Allgemein.

Demnach erfolgt ein Vertragsabschluss dadurch, dass forbis Ihr Angebot zum Abschluss des Vertrages schriftlich in Form einer Auftragsbestätigung annimmt.

Auf welcher Basis erteile ich forbis einen Auftrag?2017-11-02T15:24:30+01:00

Welche Unterlagen werden benötigt, damit mir forbis ein Angebot ausarbeiten kann?

Je mehr Objektinformationen Sie uns zur Verfügung stellen, um so detaillierter können wir Ihr Angebot ausarbeiten. Zu den wichtigsten Bauunterlagen zählen z.B. Architektenpläne (u.a. Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Lageplan) oder Leistungsbeschreibungen. Auch Vorentwürfe oder eigene Skizzen und Darstellungen sind uns zur Erstellung Ihres Angebotes hilfreich.

Welche Unterlagen werden benötigt, damit mir forbis ein Angebot ausarbeiten kann?2017-11-02T15:24:04+01:00

Wer erstellt die statischen Berechnungen?

Für den Fall, dass Sie einen statischen Nachweis für unsere Konstruktionen benötigen, erstellen wir Ihnen eine prüffähige Statik. Dieser Standsicherheitsnachweis kann – sofern baurechtlich vorgeschrieben – zur Prüfung bei einem zugelassenen Prüfingenieur vorgelegt werden. Als zusätzlichen Service liefern wir Ihnen auf Wunsch auch eine geprüfte Statik.

Wer erstellt die statischen Berechnungen?2017-11-02T15:20:01+01:00

Warum muss ich für mein Balkon-Bauvorhaben einen Bauantrag stellen?

Balkonkonstruktionen greifen in die Fassaden- und Gebäudeoptik ein und müssen grundsätzlich gemäß Bauordnung baurechtlich genehmigt werden. Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.

Warum muss ich für mein Balkon-Bauvorhaben einen Bauantrag stellen?2017-11-02T15:19:37+01:00

In welchem Fall muss ich für mein Treppen-Bauvorhaben einen Bauantrag stellen?

Treppenkonstruktionen, welche außen in die Gebäudeoptik eingreifen, müssen grundsätzlich gemäß Bauordnung baurechtlich genehmigt werden. Verbindliche Auskunft erhalten Sie bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.

Bei Innentreppen kommt es auf den Einzelfall an: Im Zuge von Neubaumaßnahmen ist die geplante Treppe ohnehin in Ihrem Bauantrag enthalten; eine nachträglich einzubauende Treppe im Zuge von Ausbaumaßnahmen ist grundsätzlich baurechtlich zu prüfen. Verbindliche Auskunft erhalten Sie auch in diesem Fall bei einem Architektur- und Planungsbüro Ihres Vertrauens oder bei dem für Sie zuständigen kommunalen Bauamt.

In welchem Fall muss ich für mein Treppen-Bauvorhaben einen Bauantrag stellen?2017-11-02T15:18:18+01:00
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